DGVU Vorschrift 3 zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (z.B. Elektrowerkzeugen)
Vor der Inbetriebnahme oder nach einer Reparatur müssen Elektro- und Akkuwerkzeuge, die für den gewerblichen Einsatz bestimmt sind, geprüft werden. Das hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU) in Ihrer Vorschrift 3 verbindlich geregelt.
Wir bieten Ihnen die DGVU Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) vor Ort von einer ausgebildeten Elektrofachkraft an. Bei Bedarf auch mit Einzelprüfprotokoll für Ihre Elektro- und Akkuwerkzeuge und natürlich in kürzester Zeit, damit Sie schnell wieder mit Ihren Werkzeugen arbeiten können. Bei Bedarf und Verfügbarkeit stellen wir Ihnen kostenlos ein Leihgerät für den Zeitraum der Reparatur zur Verfügung.
Wir prüfen auch Ihre Leitern und Tritte nach BG D36.
Sie haben Fragen oder wollen Werkzeuge schnell und unkompliziert prüfen lassen? Rufen Sie an, Telefon 0421 45 01 99.