DGUV Vorschrift 3 – wir übernehmen die Werkzeugprüfung für Sie

Elektro- und Akkuwerkzeuge, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit eingesetzt werden, müssen regelmäßig geprüft werden. Dies wurde von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) in der Vorschrift 3 verbindlich geregelt. Sie gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel – zu denen auch Elektrowerkzeuge zählen. Die DGUV V3 entspricht dem unveränderten Normtext der ehemaligen BGV A3. Eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes ist erforderlich:

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Reparatur.
  • in bestimmten Zeitabständen.

Bei der Prüfung sind elektrotechnische Regeln zu beachten, deshalb darf die Prüfung nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Ziel der Vorschrift ist, die Arbeitssicherheit zu erhöhen und Personenschaden durch defektes Werkzeug zu vermeiden. Unsere ausgebildeten Elektrofachkräfte führen die regelmäßige und die bedarfsorientierte Prüfung – zum Beispiel nach einer Reparatur – Ihrer Elektro- und Akkuwerkzeuge nach DGVU Vorschrift 3 für Sie durch und dokumentieren diese.

Sind Sie auf der Suche nach einem zuverlässigen und unkomplizierten Partner, dem Sie die Prüfung Ihrer Werkzeuge anvertrauen können? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir verfügen über die entsprechenden elektrotechnischen Kenntnisse und Fähigkeiten und sind mit Elektro- und Akkuwerkzeugen verschiedenster Hersteller bestens vertraut.

 

Wir führen Werkzeugprüfungen auch vor Ort durch

Wenn es so richtig schnell gehen soll: Gerne führen wir die Prüfung Ihrer Elektro- und Akkuwerkzeuge auch bei Ihnen vor Ort durch, damit Ihr Arbeitsablauf so wenig wie möglich gestört wird. Bei Bedarf stellen wir ebenfalls ein Einzelprüfprotokoll für Ihre Elektro- und Akkuwerkzeuge aus.

Übrigens: Wir prüfen auch Ihre Leitern und Tritte nach BG D36. Sprechen Sie uns einfach darauf an.